Markus Baersch

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13.03.2009

* Nachtrag zum Beitrag vom 11.03 zum Google Anzeigenvorgaben-Manager: Inzwischen hat sich auch die Frage nach der praktischen Implementierung bei AdSense geklärt. Jeder AdSense-Publisher bekommt die neue Option in aktiviertem Zustand untergejubelt und ist damit in der Pflicht, seine Datenschutzbestimmungen entsprechend anzupassen und auf die interessenbasierte Werbung und den DART-Cookie hinzuweisen (Links und ein Beispiel in den Datenschutzbestimmungen zu markus-baersch.de unter "Werbung auf dieser Site", obgleich ich die Option deaktiviert habe), der auch geblockt werden kann.

Option in AdSense

Natürlich kann man die Option auch über "Bearbeiten" ausschalten und ansonsten nichts weiter tun... Dennoch ist jeder Publisher zur Aktion aufgerufen, weil er sonst nach dem Start der Anpassung ohne Änderung der Option an dieser Veränderung des Programms teilnimmt, ohne seine Besucher darauf aufmerksam zu machen. Dass die Informationen an die Publisher zusätzlich per E-Mail versendet wurden, wird nichts daran ändern, dass es demnächst eine Menge Sites gibt, die AdSense einsetzen und weder die Option verändert noch die Datenschutzerklärung ergänzt haben. Abmahnwelle schon vorhersehbar? Wer sich jetzt die Hände reibt: Wer meckern will, wird sicher irgendwie nachweisen müssen, dass er seinen Interessen entsprechende Werbung per AdSense auf einer Seite geliefert bekommt, die ganz offenkundig nichts mit dem beworbenen Thema zu tun hat. Wenn Google diese Einblendungen nicht gesondert kennzeichnet, hilft also möglicherweise nur eine "beweissicher" festgehaltene Einblendung einer AdSense - Babywindelwerbung auf einer Contentsite für Sportwaffen bei gleichzweitigem Nachweis, dass man sich ständig in Mütterforen rumtreibt, die mit AdSense beworben werden und jeden Tag nach Babynahrung googelt... Wer kann (und will) das schon? 😉

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