Markus Baersch

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25.03.2008

Prima, wenn es Muster vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) gibt, die man z. B. bei so sensiblen Themen wie der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop einsetzen kann. Leider haben die bisherigen Muster aber nicht immer für Sicherheit gesorgt, sondern hier und da auch Anlass zur Klage gegeben. Aus diesem Grund können neue Mustertexte für Widerrifsbelehrung und Rückgabebelehrung im Rahmen der BGB-Informationspflichten-Verordnung beim BMJ online bezogen [verstorbener Link entfernt] werden, die ab dem 1.4. gültig sind. Wenn Sie in Ihrem Shop ebenfalls im Bestellvorgang sichtbar und möglichst rechtssicher auf Widerrufs- oder Rückgaberecht hinweisen wollen, um die Fristen bereits ab der Tätigung des Onlinekaufs laufen zu lassen, sollten Sie also ab April auf die neuen Muster aufspringen und passende Belehrungstexte in den Shop einpflegen. Die alten Texte bleiben noch mit einer Übergangsfrist "gültig".

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